Unseren Verein gibt es in Potsdam schon eine ganze Weile. An unserem aktuellen Stadnort, dem Mittelweg in Potsdam West, sind wir seit 1999 anzutreffen. Zur Darstellung der Historie des Vereins, der Namensänderungen sowie der bisherigen Tätigkeiten soll der Folgende Zeitstrahl dienen.


Die Tätigkeiten unseres Vereins sind neben der dauerhaften freikirchlichen Gemeindearbeit vielfältig. Damit Sie sich einen besseren Eindruck vom Verein machen können, finden Sie im Anschluss die wesentlichen Punkte aus der Vereinsatzung, die die Tätigkeiten und den Zweck von Leben im Überfluss e.V. beschreiben.

 

 

 

Auszug aus der Vereinssatzung

 

§ 1       Name, Sitz und Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen „Leben im Überfluss e.V.“. Er hat seinen Sitz in Potsdam und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Potsdam zu 32 VR 471 eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2       Gemeinnützigkeit

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

2. Personen, in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Vereins, erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Unberührt davon bleiben durchschnittliche Löhne und Gehälter für Angestellte des Vereins.

 

§ 3       Zweck des Vereins

1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Religion, der Kunst, des Sports und der Jugend.

2. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Durchführung von Gottesdiensten, allgemeinbildende Vorträge im Zusammenhang mit biblischen Themen, öffentliche Predigten, Diskussionsrunden und Vorträge, Musikproben und Aufführungen, Förderung sportlicher Übungen (z.B. Tischtennis und Dart), Betrieb einer Kinderbetreuungsstelle, Seminare und Informationsveranstaltungen für Jugendliche verwirklicht.  

 

§ 4       Mitgliedschaft

1. Mitglied des Vereins kann werden, wer sich die Ziele der Satzung zu eigen macht, dieses durch seine Mitarbeit aktiv zum Ausdruck bringt und dabei mit Herz und Verstand die ethisch-moralischen Werte eines aufgeklärten Christentums vertritt.

2. Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden.

3. Der Vorstand behält sich das Recht vor, die Aufnahme einer Person ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Ablehnungsnachricht Berufung eingelegt werden. Über die Berufung entscheidet die nächste Mitgliederversammlung.

4. Die Mitgliedschaft endet:

            a) mit dem Tod des Mitgliedes,

b) durch schriftliche Erklärung des Austritts gegenüber dem Vorstand (ohne  

     Kündigungsfrist)

c) durch Ausschluss aus dem Verein.

5. Ein Mitglied, das im erheblichen Maße gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat oder sich nicht aktiv am Vereinsleben beteiligt, kann auf einstimmigen Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden.

 

§ 5       Organe

Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

 

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